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Jean-Pierre Gallati im grossen AZ-Interview

Jean-Pierre Gallati im grossen AZ-Interview

Im Montagsinterview vom 10. August 2020 mit der Aargauer Zeitung erklärt der Aargauer Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati, warum er Maskenpflicht in Läden überflüssig findet, wie Grossveranstaltungen wieder möglich werden und wie er mit Leuten umgeht, die behaupten, das Virus gebe es gar nicht.

Die Verfassung der DDR steht immer noch am gleichen Ort am Fenster von Jean-Pierre Gallatis Büro wie vor 20 Wochen, als der neue Gesundheitsdirektor der AZ das erste Interview im Amt gab. Das kleine graue Kommunistenwerk sticht heraus unter den Büchern vor allem über den Aargau. Er habe dieses zur Abschreckung aufgestellt, erklärte Gallati damals Mitte März. Diesmal lenkt er die Aufmerksamkeit auf einen Stapel frisch gedruckter Festschriften «100 Jahre SVP Aargau». «Nehmen Sie ruhig ein paar mit», sagt Gallati, bevor wir das Interview starten.

Fahren Sie trotz Maskenpflicht immer noch täglich mit Bus und Zug zur Arbeit?

Jean-Pierre Gallati: Ja (zieht eine Stoffmaske aus dem Jackett). Schön, oder?

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Jean-Pierre Gallati als Regierungsratskandidat nominiert

Jean-Pierre Gallati als Regierungsratskandidat nominiert

Medienmitteilung der SVP Kanton Aargau

Coronabedingt konnte der geplante Nominationsparteitag im April leider nicht stattfinden. Auch heute noch sind grosse öffentliche Veranstaltungen höchstens unter erschwerten Bedingungen möglich. Deshalb hat sich die SVP Aargau entschieden, die Nominationen für die Regierungsratswahlen vom 114- köpfigen Kantonalvorstand vornehmen zu lassen, in welchem alle Bezirke gemäss ihrer Wählerstärke vertreten sind.

Die Kantonalvorstandmitglieder haben per Akklamation die beiden bisherigen, sehr bewährten Regierungsräte für die Wahlen vom 18. Oktober nominiert:

  • Alex Hürzeler, 1965, Oeschgen, Vorsteher Departement Bildung, Kultur und Sport
  • Jean-Pierre Gallati, 1966, Wohlen, Vorsteher Departement Gesundheit und Soziales

SVP Kanton Aargau, 1. Juli 2020

Regierungsratswahlen: Jean-Pierre Gallati im 1. Wahlgang vorne

Regierungsratswahlen: Jean-Pierre Gallati im 1. Wahlgang vorne

Mit 63’830 Stimmen erzielte ich im ersten Wahlgang bei der Aargauer Regierungsratswahl ein gutes Resultat. Ich möchte mich bei der Wählerschaft für diese grosse Unterstützung herzlich bedanken. Die Entscheidung wird nun im 2. Wahlgang am 24. November 2019 fallen.

Die Wahlresultate:

KANDIDIERENDEERGEBNIS
Jean-Pierre Gallati63′ 830
Yvonne Feri44’765
Jeanine Glarner27’940
Doris Aebi21’882
Severin Lüscher20’311
Pius Lischer1345
Vereinzelte1950
Jean-Pierre Gallati als Regierungsratskandidat nominiert

Jean-Pierre Gallati als Regierungsratskandidat nominiert

Medienmitteilung der SVP Kanton Aargau

Der Parteitag vom 15. August hat Fraktionschef Jean-Pierre Gallati einstimmig mit 156 Stimmen als Regierungsratskandidat nominiert! Er ist ausgewiesener Gesundheitspolitikspezialist mit langjähriger Führungserfahrung und bereit, das Departement Gesundheit und Soziales zu übernehmen und sich in die Gesamtregierung zu integrieren und einzubringen.

SVP Kanton Aargau, 16. August 2019

Interpellation betreffend Kostenbremse der Gesundheitskosten im Kanton Aargau

Interpellation betreffend Kostenbremse der Gesundheitskosten im Kanton Aargau

Interpellation Jean-Pierre Gallati, SVP, Wohlen, vom 25. Juni 2019 betreffend Kostenbremse der Gesundheitskosten im Kanton Aargau

Text und Begründung:

Der Haushalt des Kantons Aargau ist aus den Fugen geraten: Als Folge der enorm wachsenden Ausgaben, besonders im Bereich Gesundheit, ist mit einem strukturellen Defizit der Staatsrechnung von jährlich CHF 150–200 Mio. zu rechnen (ohne Einbezug der Erträge aus dem NFA (Nationalen Finanzausgleich) von aktuell ca. CHF 400 Mio.). Die jährlichen Abgeltungszahlungen des Kantons an die Spitäler für die Kosten der stationären Behandlung sind zwischen 2008 und 2018 von CHF 237 Mio. auf CHF 540 Mio. gestiegen (+ 128 %). Auch im Jahr 2018 erfolgte – trotz Einführung kantona-ler Vorgaben “ambulant vor stationär” – ein Anstieg von 2.8 %.

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) (sieht verschiedene Möglichkeiten vor, wie die Kantone die Kosten im Gesundheitswesen eindämmen können (Art. 51 KVG: Globalbudget bzw. Gesamtbetrag für die Spitäler und Pflegeheime; Art. 54 KVG: Gesamtbetrag für Spitäler und Pflegeheime auf An-trag der Krankenversicherer; Art. 55 KVG: befristetes Kostenmoratorium unter gewissen Vorausset-zungen; Art. 55a KVG: Beschränkung der Zulassung von Ärzten).

Der Kanton Aargau hat in der Vergangenheit nur von der Möglichkeit der Zulassungsbeschränkung von Ärzten Gebrauch gemacht. Die Kantone Genf, Tessin und Waadt haben auch zu anderen im KVG vorgesehenen Massnahmen zur Kostendämmung gegriffen, allerdings halbherzig und im Re-sultat zumeist erfolglos. – Der zurzeit öffentlich diskutierte Begriff der (unverbindlichen) “Kostenziele” ist nicht Gegenstand dieser Interpellation.

Ich stelle dem Regierungsrat die folgenden Fragen:

  1. Welche rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung der im KVG vorgesehenen Kostendämmungs-massnahmen (Art. 51, 54, 55 und 55a KVG) sieht die Gesetzgebung des Kantons Aargau vor? (Antwort für alle im KVG vorgesehenen Massnahmen zur Kostendämmung erbeten)
  2. Welche Kostensenkungen im Kantonshaushalt würden die im KVG vorgesehenen, aber vom Kan-ton Aargau bisher nicht realisierten Kostendämmungsmassnahmen für den Kantonshaushalt vo-raussichtlich nach sich ziehen, unter Einbezug allfälliger negativer Effekte wie Ausweichverhalten der Patienten? (Schätzung in Franken, aufgeschlüsselt nach Massnahmen erbeten)
  3. Hat der Regierungsrat die Einführung einer Kostendämmung mittels Globalbudgets / Mengenbe-grenzung im Zuge der Erarbeitung des neuen Spitalgesetzes im Jahr 2018 durch eigene Abklä-rungen geprüft (siehe auch Beantwortung der Interpellation Nr. 17.101 Dr. Martina Sigg u. A. vom 27. September 2017, S. 4)? Bräuchte es für ein Globalbudget nach Art. 51 KVG nicht eine kanto-nalgesetzliche Rechtsgrundlage?
  4. Hat der Regierungsrat eine Kostenbremse nach dem System “Bonus/Malus” geprüft, das heisst ein Globalbudget ohne starre Kontingentierung (siehe das Beispiel Kanton Tessin in BGE 138 II 398), aber mit tieferen Abgeltungszahlungen an die Spitäler, wenn diese die vorgegebenen Fall-zahlen überschreiten (siehe Kanton Wallis)? Oder will der Regierungsrat weiterhin keine Kosten-dämmungsmassnahmen gegen die massiv steigenden Spitalkosten einführen?
  5. Ist beim Regierungsrat jemals ein Gesuch eines Krankenversicherers gemäss Art. 54 KVG auf Globalbudgetierung eingegangen? Falls ja: Wann? Wie hat der Regierungsrat entschieden?
  6. Hat der Regierungsrat in Anbetracht des enormen Kostenwachstums schon ein Verfahren ge-mäss Art. 55 Abs. 1 KVG für seinen Zuständigkeitsbereich geprüft?
  7. Gibt es konkrete Vorschläge oder Ideen der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) zur Umsetzung der Kostendämmungsmassnahmen, wie sie im KVG vorgesehen sind?
Findungskommission schlägt Jean-Pierre Gallati vor

Findungskommission schlägt Jean-Pierre Gallati vor

Medienmitteilung der Findungskommission der SVP Aargau

Für die Regierungsratsersatzwahl vom 20. Oktober schlägt die für den Nominationsprozess zuständige Findungskommission dem Kantonalparteitag Fraktionschef Jean-Pierre Gallati als Kandidaten vor.

In der aktuellen Situation ist es entscheidend, dass das neu zu wählende Regierungsmitglied Erfahrung aus Grossem Rat oder Verwaltung, Führungserfahrung sowie vertiefte Kenntnisse der wichtigen Gesundheitsdossiers hat. Mehrere Personen aus der SVP erfüllen diese Kriterien, weshalb die Findungskommission intensive Gespräche führte.

Abgesagt für die aktuelle Wahl haben insbesondere die Grossrätinnen Martina Bircher und Vreni Friker, vormals Grossratspräsidentin, sowie Adrian Schmitter, CEO Kantonsspital Baden und ehemaliger Generalsekretär Gesundheitsdepartement.

Mit Freude zur Kenntnis genommen hat die Findungskommission das Interesse von Fraktionschef Jean-Pierre Gallati, Jahrgang 1966, Wohlen. Gallati überzeugt durch seine Führungsstärke, seine vertieften Kenntnisse der Gesundheitsdossiers als Gesundheitskommissionsmitglied sowie seine Erfahrung aus seiner Tätigkeit in der aargauischen Verwaltung in früheren Jahren. Zusammen mit seiner grossen Erfahrung aus diversen Gremien in Politik, Wirtschaft und Vereinen sowie seinem Beruf als Rechtsanwalt erfüllt er das Anforderungsprofil bestens. Deshalb hat die Findungskommission entschieden, Gallati dem Parteitag ohne Gegenkandidatur zur Nomination vorzuschlagen. Der Parteitag findet am 15. August im Gasthof Schützen, Aarau, statt.

Jean-Pierre Gallati ist in der Lage, das Departement Gesundheit und Soziales weiter zu stabilisieren, die anstehenden wichtigen Projekte aufzugleisen sowie Entscheide zu fällen. Ihn motiviert die Übernahmeder Führung eines Departements, das vor grossen Herausforderungen steht. Zusätzlich würde er sich auch auf die Rolle als Mitglied des Regierungskollegiums zu Gunsten des Kantons Aargau und seiner Bevölkerung freuen.

SVP Kanton Aargau, 12. Juli 2019